...war heute ein Schreiben der Notarin, bei der wir die Textverlesung anlässlich des Grundstückskaufes gebucht hatten. Auf Grund einer "fehlerhaften Anwendung der neuen Gebührenordnung" musste der Rechnungsbetrag noch einmal angepasst (Neusprech für "erhöht") werden und sie hat ernsthaft eine Rechnung über 16,- € nachgereicht.
Klingt wenig, ist aber schon nicht so übel wenn man mal hochrechnet, dass über den Erschließer und das Notariat immerhin 50 Grundstücke verkauft und beurkundet wurden.
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